Wahlhelfer-Anmeldung Markt Kasendorf / Markt Wonsees

Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon
  • Beruf (freiwillig)

 

Gebühren:
Für die Meldung als Wahlhelfer und das Ehrenamt als Wahlhelfer fallen KEINE Gebühren an.

 

Sie erhalten eine Entschädigung für Leistung als Wahlhelfer.

Anmeldung zur Mithilfe bei Wahlen

Als Wahlhelfer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände bezeichnet. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen in den Wahllokalen zuständig; insbesondere werten und zählen sie die Stimmzettel aus und melden die Ergebnisse an die Gemeinde. Sie sind ehrenamtlich tätig und können eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) erhalten.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Ihre persönlichen Daten
Bemerkungen:
Erklärungen

Informationspflichten der VG Kasendorf (Markt Kasendorf / Markt Wonsees) bei einer Erhebung von Daten bei der
betroffenen Person nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten von eingeteilten Wahlhefern zur Organisation und Durchführung von Wahlen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Wahlamt VG Kasendorf, Marktplatz 8, 95359 Kasendorf,
poststelle@kasendorf.de, 09228/99 96-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Rainer Mattern, GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH
Hansastraße 12-16
80686 München
E-Mail: datenschutz @ thurnau.de
Telefon: (+49) 89/547-580


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um die eingeteilten Wahlhelfer den Wahllokalen zuzuordnen, zu Schulungen einzuladen und Wahlhelferentschädigung auszuzahlen.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit

  • dem kommunalrechtlichen Wahlvorschriften bei Kommunalwahln und Bürgerentscheiden
  • landesrechtlichen Wahlvorschriften bei Bezirks- Landtagswahlen und Volksentscheiden
  • bundesrechtlichen Wahlvorschriften bei Bundetsagswahen
  • europarechtlichen Wahlvorschriften bei Wahlen des Europäischen Parlaments

erhoben und verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Finanzverwaltung der VG Kasendorf sowie die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern, Geschäftsstelle Bayreuth, Christian-Ritter-v.-Langh.-Str. 12, 95448 Bayreuth (Auftragsverarbeiter für das Rechnungswesen und das Wahl- und Wahlhelferprogramm)


6. Es erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland


7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Alle Vorgangsdaten werden ohne Widerspruch des Wahlhelfers grds. dauerhaft gespeichert.
 


8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die VG Kasendorf durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird
durch diesen nicht berührt.


10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, wenn Sie sich nicht freiwillig für das Wahlehrenamt melden wollen. Für die Wahrnehmung des Ehrenamts sind jedoch die erhobenen Daten erforderlich.

 

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