Die Anmeldung des Feuers ist durch eine volljährige Person zu erfolgen, welche die Verantwortung für das Abbrennen des Feuers trägt.
Die ständige Erreichbarkeit des Mitteilers via Telefon/Mobiltelefon muss während der Abbrenndauer des Feuers gewährleistet sein.
Das Sicherstellen des Brandschutzes durch geeignetes Kleinlöschgerät (Feuerlöscher/ Wassereimer) ist notwendig.
Das Feuer ist durch zwei reaktionsfähige Personen über 16 Jahre bis zum Erlöschen der Glut zu überwachen.
Sicherheitsabstände zur Bebauung und brennbarer Umgebung sind zu beachten!
Bei starkem Wind ist das Feuer abzulöschen.