Antrag zur Betreibung eines offenen Feuers in der VG Kasendorf

Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon

 

Gebühren:

Dieses Verfahren ist kostenfrei.

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Antragsteller

 

Die Anmeldung des Feuers ist durch eine volljährige Person zu erfolgen, welche die Verantwortung für das Abbrennen des Feuers trägt.

 

Die ständige Erreichbarkeit des Mitteilers via Telefon/Mobiltelefon muss während der Abbrenndauer des Feuers gewährleistet sein.

 

Das Sicherstellen des Brandschutzes durch geeignetes Kleinlöschgerät (Feuerlöscher/ Wassereimer) ist notwendig.

 

Das Feuer ist durch zwei reaktionsfähige Personen über 16 Jahre bis zum Erlöschen der Glut zu überwachen.

 

Sicherheitsabstände zur Bebauung und brennbarer Umgebung sind zu beachten!

 

Bei starkem Wind ist das Feuer abzulöschen.

 

 

( BITTE ERST AUF RÜCKMELDUNG VON DER GEMEINDE WARTEN, BIS FEUER ENTZÜNDET WIRD !!! )

 

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