Als Erwerber verpflichte ich mich, die satzungsrechtlichen Entgelte der VG ab dem vorstehenden Ablesedatumder Zählerstände an der VG zu entrichten. Als Veräußerer erteile ich dem Erwerber ausdrücklich die Vollmacht, in meinem Namen die Gebührenbescheide zu erhalten und in meinem Namen Rechtsbehelfe einzulegen. Mir ist bekannt, dass ich für die entstehenden Gebührenschulden bis zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch einzustehen habe, soweit der Vollmachtnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen sollte.