Bauwasser-Antrag

Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon

 

Gebühren:

Dieses Verfahren ist kostenfrei.

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Auftraggeber / Abnehmer / Bescheidempfänger

 

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

1., Die Markt Kasendorf bzw. der ZV Sanspareil-Gruppe stellen auf dem Gründstück (Verbrauchsstelle):

 

einen Bauwasseranschluss zur Entnahme von Trinkwasser aus ihrem Versorgungsnetz her und vermieten an den Kunden

 

 

Sämtliche vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Marktes Kasendorf bzw. des ZV Sanspareils.

Der Anschluss erfolgt (bitte ankreuzen):

 

2., Der Kunde ist berechtigt, über diesen Anschluss Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Marktes Kasendorf bzw. des Zweckverbandes Sanspareil-Gruppe zu beziehen. Die Wasserentnahme ist nur für bauliche Zwecke zu verwenden.

 

3., Montage und Demontage erfolgen ausschließlich durch Mitarbeiter des Marktes bzw. des Zweckverbandes.

 

Der Kunde vereinbart mit dem Markt Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe sowohl für den Ein- als auch für den Ausbau einen Termin (Tel. Nr. des Wasserwartes vom Markt Kasendorf 0171 / 97 28 610  / Wasserwart der Sanspareil-Gruppe 0171 / 80 36 808).


4., Sämtliche gemieteten Gerätschaften dürfen nur an oben genannter Baustelle Verwendung finden. Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter darf keine baulichen Veränderungen an den gemieteten Gegenständen vornehmen.


5., Alle gemieteten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und vor Frost, Beschädigung und Entwendung zu schützen. Störungen und Beschädigungen sind den Markt Kasendorf bzw. dem Zweckverband Sanspareil-Gruppe unverzüglich zu melden. Für Schäden an den gemieteten Gegenständen, die während der Zeit der Vermietung entstehen, haftet der Kunde. Bei Verlust hat der Kunde vollen Ersatz für die Neubeschaffung zu leisten.


6., Die verbrauchte Wassermenge wird mit dem in der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe (BGS-WAS) festgelegten Preis je m³ (z. Zt. ...... € + MwSt. 7 % = ...... €) berechnet. Lässt sich bei beschädigten oder abhanden gekommenen Wasserzählern der Verbrauch nicht mehr einwandfrei ermitteln, so wird, falls nicht Anhaltspunkte für einen noch höheren Verbrauch vorhanden sind, eine Verbrauchsmenge von .... m³/Monat angenommen und berechnet.


7., Personal-, Material-, Reinigungs- und Desinfektionskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berech-net.


8., Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die vertraglich vereinbarte Leistung basierend auf dem Urteil des BFH vom 08.10.2008 (V R 61/03) unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ im Sinn von § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum UStG fällt und deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die vertragliche Leistung, egal was welchem Grund, mit dem Regelsteuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG zu versteuern ist, ver-pflichtet sich der Kunde, den Marktwerken Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe den Betrag, der sich bei Anwendung des Regelsteuersat-zes auf den ausgewiesenen Nettobetrag ergibt, zu erstatten. In diesem Fall werden die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe dem Kunden den berichtigten Betrag in Rechnung stellen. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, den Be-scheid aufzubewahren und sie im Falle einer erforderlichen Korrektur an die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe zurückzusenden

.
9., Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru-fen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihnen benannter Dritter den Vertrag abgeschlossen hat.


10., Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.


11. Mit diesem Vertrag erhält der Kunde ein Informationsblatt zum Datenschutz.

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe, Marktplatz 8, 95359 Kasendorf (E-Mail: poststelle@kasendorf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu wiederrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, zahlen die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe alle Zahlungen, die sie vom Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei den Marktwerken Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe eingegangen ist, zurück. Für diese Rückzahlung verwenden die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe dasselbe Zahlungsmittel, das vom Kunden bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen der Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe während der Widerrufsfrist be-ginnen bzw. komplett ausgeführt werden sollen, so hat der Kunde für alle bereits erbrachten Leistungen den vereinbarten bzw. für alle begonnenen Leistungen einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Eingang der Ausübung des Widerrufsrechts bei den Marktwerken Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht, zu zahlen.
Ist der Kunde Verbraucher, so erlischt sein Widerrufsrecht, wenn er der Ausführung zur Erstellung des Bauwasseranschlusses vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat und der von ihm gewählte Bauwasseran-schluss vollständig ausgeführt wurde.

 

 

Informationspflichten der VG bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen


2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der

Marktplatz 8 Marktgemeinde, 95359 Kasendorf, poststelle@kasendorf.de, 09228/9996-0


3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Markt Kasendorf, Rainer Mattern, Marktplatz 8, 95359 Kasendorf, poststelle@kasendorf.de, 09228/9996-0

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung


4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um entsprechende Veranlagungen (z. B. Bescheide und Rechnungen) durchzuführen, mit der Möglichkeit, ein SEPA-Mandat zu erteilen.


4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen (z. B. KAG, Grundsteuer- und Gewerbesteuergesetz und Satzungen der VG) verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an
- Fachabteilungen der Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe (z. B. Kasse, Bedienstete des Bauhofes und evtl. Beauftragte zur Ablesung der Wasseruhren) um die Veranlagungen zu erstellen und deren Vollzug zu verarbeiten und zu überwachen.
- Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern, Geschäftsstelle Bayreuth, Christian-Ritter-v.-Langh.-Str. 12, 95448 Bayreuth (Auftragsverarbeiter für das Rechnungswesen).
- Firma RIWA GmbH Gesellschaft für Geoinformationen, Zwingerstraße 2 , 87435 Kempten (Auftragsverar-beiter für Herstellungsbeiträge und Niederschlagswassergebühren).


6. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht.


7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung grundsätzlich für mindestens 10 Jahren nach den gesetzlichen Vor-gaben gespeichert.


8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.


10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen (z. B. KAG, Grundsteuer- und Gewerbesteuergesetz und Satzungen der VG).
Der Markt Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe benötigt Ihre Daten, um die Veranlagungen zu erstellen und deren Vollzug zu verarbeiten und zu überwachen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,
- kann ein Bußgeld verhängt werden.
- kann die Dienstleistung des Marktes/ der Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe nicht erbracht werden.
- kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden.
- können ggf. Zwangsmaßnahmen ergriffen werden.

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