Der Kunde vereinbart mit dem Markt Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe sowohl für den Ein- als auch für den Ausbau einen Termin (Tel. Nr. des Wasserwartes vom Markt Kasendorf 0171 / 97 28 610 / Wasserwart der Sanspareil-Gruppe 0171 / 80 36 808).
4., Sämtliche gemieteten Gerätschaften dürfen nur an oben genannter Baustelle Verwendung finden. Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter darf keine baulichen Veränderungen an den gemieteten Gegenständen vornehmen.
5., Alle gemieteten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und vor Frost, Beschädigung und Entwendung zu schützen. Störungen und Beschädigungen sind den Markt Kasendorf bzw. dem Zweckverband Sanspareil-Gruppe unverzüglich zu melden. Für Schäden an den gemieteten Gegenständen, die während der Zeit der Vermietung entstehen, haftet der Kunde. Bei Verlust hat der Kunde vollen Ersatz für die Neubeschaffung zu leisten.
6., Die verbrauchte Wassermenge wird mit dem in der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe (BGS-WAS) festgelegten Preis je m³ (z. Zt. ...... € + MwSt. 7 % = ...... €) berechnet. Lässt sich bei beschädigten oder abhanden gekommenen Wasserzählern der Verbrauch nicht mehr einwandfrei ermitteln, so wird, falls nicht Anhaltspunkte für einen noch höheren Verbrauch vorhanden sind, eine Verbrauchsmenge von .... m³/Monat angenommen und berechnet.
7., Personal-, Material-, Reinigungs- und Desinfektionskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berech-net.
8., Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die vertraglich vereinbarte Leistung basierend auf dem Urteil des BFH vom 08.10.2008 (V R 61/03) unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ im Sinn von § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum UStG fällt und deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die vertragliche Leistung, egal was welchem Grund, mit dem Regelsteuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG zu versteuern ist, ver-pflichtet sich der Kunde, den Marktwerken Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe den Betrag, der sich bei Anwendung des Regelsteuersat-zes auf den ausgewiesenen Nettobetrag ergibt, zu erstatten. In diesem Fall werden die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe dem Kunden den berichtigten Betrag in Rechnung stellen. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, den Be-scheid aufzubewahren und sie im Falle einer erforderlichen Korrektur an die Marktwerke Kasendorf bzw. Sanspareil Gruppe zurückzusenden
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9., Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru-fen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihnen benannter Dritter den Vertrag abgeschlossen hat.
10., Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.
11. Mit diesem Vertrag erhält der Kunde ein Informationsblatt zum Datenschutz.